Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln
Die Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit um Gefahren und Unfällen vorzubeugen. Eine gefahrenfreie Nutzung ist das A und O bei öffentlichen und innerbetrieblichen Geräten und Anlagen.
Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln
Durchführung von Prüfungen entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften durch Sachverständige/Sachkundige.
- Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- Prüfung des inneren und äußeren Blitzschutzes entsprechend DGUV V3 (ehemals BGV A3)
- Prüfung von ortsfesten Anlagen nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) und VdS
- Prüfung von Kränen, Lastaufnahmeeinrichtungen und -mitteln, Winden, Hub- und Zuggeräten
- Prüfung von Flurförderzeugen und von Hebebühnen
- Durchführung von Gerüstabnahmen entsprechend DIN 4420
- Regalprüfung nach DIN EN 15635
Prüfung von Spielplätzen, Spielgeräten und Sportgeräten - Prüfung von Medizingeräten und Pflegebetten
- Prüfung von Hubwagen
- Prüfung von kraftbetriebenen Toren
Nach DGUV Vorschrift 3 und DIN V VDE V 0185-600 erfolgt die Prüfung des inneren und äußeren Blitzschutzes.
Messtechnische und sicherheitstechnische Kontrolle nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (DIN-VDE 0751-1).
Sicherung der gefahrfreien Nutzung von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln, sowie Durchführung der erforderlichen Prüfung einschließlich Dokumentation.
Nach DGUV Vorschrift 3, VdS-Richtlinien, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600 erfolgt die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
Sicherung der gefahrfreien Nutzung von Pflegebetten, sowie Durchführung der erforderlichen Prüfung einschließlich Dokumentation.
Sicherung der gefahrfreien Nutzung von Regalen, sowie Durchführung der erforderlichen Prüfung einschließlich Dokumentation.
Sicherung der gefahrfreien Nutzung von Spielplätzen sowie Durchführung der erforderlichen Prüfung einschließlich Dokumentation.
Sicherung der gefahrfreien Nutzung von Sportgeräten sowie Durchführung der erforderlichen Prüfung einschließlich Dokumentation.