Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sicherheitsfachkraft und Prozessberater sind häufig eins.
Ausführliche Beratung, Analysen und eine individuelle bedarfsorientierte Betreuung garantieren eine erfolgreiche Umsetzung der Aufgaben eines Unternehmens. Als Ansprechpartner für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet das BfA Ihnen alle erforderlichen Leistungen an.
Ein funktionierender Arbeitsschutz sorgt für einen reibungsfreien Arbeitsablauf, fördert die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und reduziert das Unfallrisiko. Unsere Spezialisten helfen Ihnen bei der Einführung neuer Technologien oder Arbeitsweisen, überprüfen den Betriebsablauf, sind Experten bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und einer unfallfreien Produktions- / Ablaufgestaltung. Damit arbeiten Sie sicher nach den neuesten Bestimmungen und gesetzlichen Auflagen und reduzieren zusätzlich Ihre Haftungsrisiken.
Zudem stellen wir uns der Herausforderung des betrieblichen Umweltschutzes im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Ökologie sowie den rechtlichen Anforderungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Konzepte und schlanke Lösungen.
Arbeitssicherheit Themen im Überblick
- Gesetze, Vorschriften, Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der Technik, DIN-Normen
- Erstellen / Pflege der Gefährdungsbeurteilungen
- Auswahl und Beschaffung von Körperschutzmitteln
- Auswahl und Einsatz von geeigneten Arbeitsmitteln
- Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bei Mängeln im Arbeitsschutz
- Beratung der jeweiligen Verantwortlichen wie eventuelle Mängel am kostengünstigsten abgestellt werden können
- Betriebsstätten und technischen Arbeitsmitteln sowie Überwachung von Prüffristen der laut Unfallverhütungsvorschriften prüfpflichtigen Arbeitsmittel und Anlagen
- Arbeitsstätten und Verhaltensformen von Arbeitnehmern
- Arbeitsplatzkennzeichnungen und deren kostengünstige Beschaffung
- Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen der Arbeitnehmer
- Schulung von Führungskräften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
- Arbeitsplatzgefährdungsanalysen entsprechend Arbeitsschutzgesetz
- Bildschirmarbeitsplatzanalysen entsprechend Bildschirmverordnung
- Erarbeiten von Betriebsanweisungen
Der Umgang mit Chemikalien ist allgegenwärtig: in Werkstätten, Hotels und Gaststätten, Lagereibetriebe, Druckereien, selbst in Verwaltungsbetrieben sind Gefahrstoffe zu finden. Der Gesetzgeber regelt den Umgang mit diesen Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung und fordert eindeutige Maßnahmen. So sind z.B. Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Bei der Umsetzung der Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bieten wir bedarfsgerechte und rationelle Unterstützung:
- Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
- Durchführung von Risikobewertungen
- Erstellung von Gefahrstoffkatastern
- Einteilung in die Schutzstufen
- Gefahrstoffmessungen
- rechtssichere Dokumentation des Produktlebenszyklus von Gefahrstoffen
- Erarbeitung von bedarfsbezogenen Unterweisungsprofilen für die Mitarbeiter
- Unterweisungen zum Thema Gefahrstoffe
- Integration in die Unternehmensstrukturen
- Erstellung von Gefahrstoff-Betriebsanweisungen