Der Umgang mit Chemikalien ist allgegenwärtig: in Werkstätten, Hotels und Gaststätten, Lagereibetriebe, Druckereien, selbst in Verwaltungsbetrieben sind Gefahrstoffe zu finden. Der Gesetzgeber regelt den Umgang mit diesen Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung und fordert eindeutige Maßnahmen. So sind z.B. Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Bei der Umsetzung der Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bieten wir bedarfsgerechte und rationelle Unterstützung:
- Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
- Durchführung von Risikobewertungen
- Erstellung von Gefahrstoffkatastern
- Einteilung in die Schutzstufen
- Gefahrstoffmessungen
- rechtssichere Dokumentation des Produktlebenszyklus von Gefahrstoffen
- Erarbeitung von bedarfsbezogenen Unterweisungsprofilen für die Mitarbeiter
- Unterweisungen zum Thema Gefahrstoffe
- Integration in die Unternehmensstrukturen
- Erstellung von Gefahrstoff-Betriebsanweisungen