Als Brandschutzbeauftragter kümmern wir uns um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Mit gewissenhafter Beratung und der Erstellung von Brandschutzkonzepten und Plänen beugen wir zusammen mit Ihnen Brände vor.
- Erkennung und Bewertung von Brandgefahren,
- Erstellung von Brandschutzkonzepten und Feuerwehrplänen,
- Schulung der Mitarbeiter zum brandschutzgerechten Verhalten,
Jährlich ereignen sich in Deutschland mehr als eine halbe Million Brandschäden aller Art. Dazu zählen auch Brände im gewerblichen oder industriellen Bereich mit einem Gesamtschadensvolumen in Milliardenhöhe. Neben den reinen Sachschäden kommt es oftmals auch zu Personenschäden.
Vorbeugender Brandschutz
Die gesetzliche Grundlage zum vorbeugenden Brandschutz bildet das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes sowie weitere spezielle Rechtsvorschriften.
- Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
- regelmäßige Begehung der Betriebsstätten nach brandschutzseitigen Kriterien
- Durchführung von Brandschutzunterweisungen der Arbeitnehmer
- Erstellen von Brandschutzdokumenten
- Beratung zu Fragen der Beschaffung, Prüfung und Anwendung von Brandschutzmitteln
- Erarbeitung von Kostenvergleichen vor der Beschaffung
- Einflußnahme auf die Einhaltung des Brandschutzes bei der Einführung von Arbeitsverfahren und der Anwendung brennbarer Arbeitsstoffe
- Einflußnahme auf die Berücksichtigung der Brandschutzerfordernisse bei der Planung und Ausführung